Zuschüsse für Ihre Liftlösung nutzen

Die Anschaffungskosten für einen Treppenlift, einen Plattformlift oder einen Hublift können durch Zuschüsse erheblich minimiert werden, bspw. aus der Pflegeversicherung. 4.000 Euro pro Person, maximal 16.000 Euro bei bis zu vier im Haushalt lebenden Personen, sind hier möglich.

Der Pflegekassenzuschuss ist über zwei Wege möglich:

  1. Es liegt bereits ein Pflegegrad vor - egal welcher.
  2. Wir unterstützen Sie auf Wunsch persönlich mit unserem professionellen Team bei der Erreichung eines Pflegegrades - und dies parallel zur Anschaffung der Treppenliftlösung.

Gerne helfen wir Ihnen auch bei weiteren Zuschüssen aus der Pflegeversicherung. Detaillierte Informationen hierzu erläutern wir Ihnen sehr gerne im persönlichen Gespräch.


Zinsgünstige Finanzierungen bei der KfW-Bank
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer sehr preiswerten Langzeitfinanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier liegen die Zinsen aktuell bei circa 0,9 bis 1,2 Prozent.

Vorgehensweise:
Welche Zuschuss-Kombinationen für Sie optimal sind, ist vom Zeitpunkt und von Ihrer aktuellen Situation abhängig, - hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Auch die entsprechenden Beantragungsformalitäten für sämtliche Institutionen, inklusive der zeitlich einzuhaltenden Rahmenbedingungen übernimmt KRÜGER Treppenlifte aus Hessen, selbstverständlich gerne für Sie.

Nutzen Sie Zuschüsse aus der Pflegeversicherung für Ihren neuen Lift!